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DAZ-Beschwerde: Presserat rügt Hörzu

ck/pm
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Die Fernsehzeitschrift Hörzu machte im Mai mit dem Beitrag "Skandal-Akte Zahnarzt - wie Sie sich vor Abzocke schützen" auf. Dagegen legte der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) beim Deutschen Presserat Beschwerde ein. Mit Erfolg.

Der DAZ hatte wegen Sorgfaltsverletzung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Die Beschwerdewurde angenommen und das Verhalten der Hörzu-Redaktion offiziell missbilligt.

Vorgetäuschte Interviews

Hintergrund: Der Verband sah sich zusammen mit einigen ebenfalls betroffenen Einzelpersonen einer verzerrenden Berichterstattung über seine Positionen durch die Hörzu ausgesetzt. Gerügt wurde, dass Interviews vorgetäuscht und aus einen Buch entnommene Zitate falsch - sinnentstellend - wiedergegeben wurden.

Falsche Zitate

"Ungeachtet mancher zutreffender Aussagen in dem Artikel nahm der DAZ Anstoß an der reißerischenDarstellung und daran, dass er ohne sein Wissen und ohne seine Einwilligung für diese Art derBerichterstattung vereinnahmt wurde", heißt es in einer Stellungnahme des DAZ. Der Hörzu-Text sei so formuliert gewesen, als hätten sich die DAZ-Vorsitzende und weitere Personen der Redaktion als Interview-Partner zur Verfügung gestellt.

Weil die Verantwortlichen der Hörzu eine Richtigstellung ihrer Aussagen ablehnten, wandte sich der DAZmit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat.

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