Frankreich reagiert auf No-shows von Patienten

Die Kaninchensteuer ist beschlossen!

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Politik
In Frankreich hat die Nationalversammlung am 13. Februar die berüchtigte „Kaninchensteuer“ verabschiedet. Danach können Patienten, die ihre Arzttermine nicht einhalten, von der Praxis mit einer Geldstrafe belegt werden.

Diese im Januar 2024 vorgeschlagene Maßnahme wurde im November vom Senat in den Haushalt aufgenommen. Das heißt, künftig sind Ärzte und Zahnärzte dazu befugt, im Falle eines nicht eingehaltenen oder kurzfristig abgesagten Termins eine Vertragsstrafe einzutreiben.

Sie sind in diesem Rahmen auch berechtigt, ihre Patienten bei der Terminvereinbarung nach deren Bankdaten zu fragen. Eine Ausnahme können zwingende Gründe darstellen.

Was steht im Gesetz?

In Artikel 16 bis D des Gesetzesentwurfs zur Finanzierung der Sozialversicherung (Projet de Loi de Financement de la Sécurité Sociale, PLFSS) heißt es: „Die Praxis, der Gesundheitsdienst, das Gesundheitszentrum oder freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe können vom Patienten die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, wenn er zu einer Konsultation nicht erscheint oder diese ohne Einhaltung einer angemessenen Frist vor dem geplanten Termin absagt.“

Und weiter: „Die Gesundheitseinrichtung, der Gesundheitsdienst, das Gesundheitszentrum oder der Gesundheitsdienstleister können die Vereinbarung eines Termins von einer vorherigen Bankautorisierung abhängig machen, die die Zahlung der Vertragsstrafe ermöglicht.“ Im Gegenzug werden die Ärzte verpflichtet, ihre Patienten über die Möglichkeit dieser Strafe zu informieren und sie mindestens einmal an Tag und Uhrzeit der Konsultation zu erinnern. Die Umsetzung soll noch im Detail konkretisiert werden, aber in der sogenannten Durchführungsverordnung werden bereits die Höhe der Geldstrafe, die angemessene Frist für eine Absage des Termins ohne Vertragsstrafe und die zwingenden Gründe für die Befreiung von der Strafe sowie Möglichkeiten der gütlichen Beilegung von Streitigkeiten genannt.

Die Zahnärztegewerkschaft Union dentaire begrüßt ein solches Gesetz: „Bedenken wir, dass in der zahnmedizinischen Versorgung mehr als sechs Prozent der Termine nicht eingehalten werden! Dies hat Auswirkungen auf die Organisation des Arbeitstages der Zahnärzte und schränkt deren Zugang zur Versorgung anderer Patienten ein.“ Aus ihrer Sicht soll der Betrag abschreckend wirken, um die Zahl der versäumten Termine drastisch zu reduzieren.

Die Regelung könnte bereits Ende Februar in Kraft treten.

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