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Dürfen Kassen Versichertengelder in Aktien anlegen?

sg
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Die Regierung will Krankenkassen erlauben, zehn Prozent der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten in Aktiengeschäfte anlegen zu können. Diese Begrenzung ist den Kassen zu wenig.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Pläne bestätigt, wonach es Krankenkassen erlaubt werden soll, Teile ihrer langfristigen Anlagen in Aktien anlegen können, um höhere Zinsen zu erzielen als in herkömmlichen Investments. Bislang hat der Gesetzgeber derartige Investments im Bereich der Altersrückstellungen nicht vorgesehen. Durch die Gesetzesänderung würden solche Geschäfte legal.

Basis dieser Pläne ist das vom Kabinett beschlossene 6. SGB IV-Änderungsgesetz, in dem die Ausweitung der Anlageoptionen mit den Folgen der Niedrigzinsen begründet wird.

Kassen wollen höhere Aktienquote

Zwar enthalten die Kassen damit keine Freispruch für Börsenzockereien: Aktien-Deals sollen nur für jenen Teil der Kassenreserven begrenzt sein, den sie für die gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Altersvorsorge ihrer Angestellten bilden. Um Verlustrisiken zu minimieren, soll die Höhe soll auf zehn Prozent begrenzt werden, fordert das BMG. Weitere Bedingungen: Ein Investment ist nur auf in Euro ausgegebene Aktien zulässig, das Management muss „passiv und indexorientiert“ ausgerichtet sein.

Den Kassen wollen allerdings eine höhere Aktienquote durchsetzen. Die IKK hält eine zehnprozentige Grenze für wenig zielführend, der GKV-Spitzenverband verlangt eine Aktienquote von 20 Prozent und erklärt in einer Stellungnahme, die Aktienquote sei "nicht nur ein sinnvolles, sondern notwendiges Instrument". Zusätzlich will der Verband  auch aktiv gemanagte Fonds als Anlageform.

Das Problem: Es sind Versichertenbeiträge

Das Problem: Bei den Geldern, die die Kassen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter in Aktien anlegen können, handelt es sich erstrangig um Versichertenbeiträge. Genau dies brachte den Bundesrat auch bislang dazu, gegen die geplante Gesetzesänderung zu stimmen. Die Regierung indessen hält am Plan fest. Der Bundestag will sich bereits am 2 Juni erstmals mit der Gesetzesvorlage befassen. 

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