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eGK-Lesegeräte: Jetzt Förderung beantragen

pr
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Noch bis zum 31. Juli läuft die Frist für finanzielle Unterstützung, die Leistungserbringer für den Erwerb eines neuen eGK-Lesegeräts der Firma Gemalto bei der gematik beantragen können.

Leistungserbringer, die bislang mit dem Modell „GCR-5500-D“ der Gemalto GmbH gearbeitet haben, können eine Pauschale in Höhe von 58,89 Euro für den Neuerwerb eines Kartenterminals beantragen. Darauf macht die gematik auf ihrer Webseite aufmerksam. Die Frist zur Beantragung läuft am 31. Juli ab.

Zum Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen planen, im Laufe des Jahres 2016 elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 2 herauszugeben. In diesem Zusammenhang hatte die gematik festgestellt, dass das Kartenterminal „GCR 5500-D“ die neuen Gesundheitskarten nicht immer korrekt einlesen kann. Für dieses Terminal wurde zudem der Herstellersupport eingestellt. Die gematik hatte dem Gerät daher zum 1. Januar 2016 die Zulassung entzogen.

Neuanschaffung wird mit einer Pauschale unterstützt

Die KBV, die KZBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten sich mit dem GKV-Spitzenverband  darauf geeinigt, die Neuanschaffung eines Kartenterminals mit einer Pauschale zu unterstützen. Dazu wurde ein Kontingent von maximal 5.000 stationären Kartenterminals definiert, für welche eine Pauschale in Höhe von 58,89 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Gerät ausgezahlt wird.

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Juli übermittelt werden. Danach erlischt das Anrecht auf die Pauschale. Sollte das Kontingent von 5.000 Geräten vor Ablauf der First erreicht werden, wird die gematik diese Information auf der Internetseite im Bereich Support bereitstellen. Weitere Informationen gibt eshier.

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