Die ePA kommt – ein bisschen anders als geplant
„Einziger Unterschied zum bisherigen Plan: Die Software-Hersteller für die Leistungserbringer sind nicht verpflichtet, schon zum 15.1. bundesweit das Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser an die ePA auszurollen, sondern erst zum Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen“, schreibt Ozegowski bei LinkedIn weiter. „Das hat aber keine Auswirkungen auf die bundesweite Verfügbarkeit der ePA für die Versicherten.“
Die Abteilungsleiterin Digitalisierung & Innovation im BMG widersprach damit Darstellungen verschiedener Medien wie dem „Spiegel“ und dem „Ärztenachrichtendienst“, wonach es zu Verschiebungen beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte kommt.
Erst wenn die Qualität in den Modellregionen stimmt, wird die ePA für alle Ärzte verpflichtend
„Ab Anlage der ePA kann jede/r Versicherte/r Dokumente in seine ePA einstellen beziehungsweise über die Kassen einstellen lassen und die sogenannten Abrechnungsdaten einsehen“, so Ozegowski weiter. Zwar starte zum 15. Januar grundsätzlich auch die Anbindung der Leistungserbringer an die ePA, bis auf Weiteres jedoch nur für ausgewählte Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser in den beiden Modellregionen Franken und Hamburg. „Sobald die Qualität dort stimmt, sind alle Ärzte/ Apotheken/ Krankenhäuser bundesweit verpflichtet, die ePA zu nutzen“, erklärt Ozegowski.
„Lauterbachs erste richtige Entscheidung“
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns kommentierte, die Aussagen zum Einführungstermin der ePA seien „Lauterbachs erste richtige Entscheidung“. „Besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Die ePA für alle darf erst eingeführt werden, wenn alle technischen und rechtlichen Fragen geklärt sind. Ein übereilter Start hätte zwangsläufig zu Chaos in unseren Praxen geführt“, erklärt KZVB-Vorsitzender Dr. Rüdiger Schott in einer Mitteilung.
Dr. Marion Teichmann, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, ergänzt: „Karl Lauterbach und die Ampel-Koalition haben genügend Schaden in unserem Gesundheitssystem angerichtet. Ich bin froh, dass uns zumindest die ePA erspart bleibt. Ich kann nur hoffen, dass nach der Bundestagswahl am 23. Februar wieder mehr Vernunft im Bundesgesundheitsministerium einkehrt. Wir brauchen einen radikalen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Wenn die Politik Lauterbachs fortgeführt wird, droht uns ein Praxissterben ungeahnten Ausmaßes.“ Und Dr. Jens Kober, Mitglied des Vorstands, erklärt: „Fast kein junger Zahnarzt ist unter den aktuellen Umständen bereit, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Gleichzeitig verabschiedet sich bis 2028 ein Viertel der Kollegen in den Ruhestand. Jeder kann sich ausmalen, was das für die wohnortnahe Versorgung bedeutet. Der künftige Bundesgesundheitsminister steht vor einer Herkulesaufgabe. Wir stehen ihm oder ihr gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn nur mit und nicht gegen die Selbstverwaltung lassen sich die Probleme unseres Gesundheitswesens lösen.“
Was das für die Niedergelassenen konkret bedeutet, ist einem Schreiben des BMG an den Gesundheits-IT-Verband bvtig zu entnehmen, das der zm vorliegt. Darin heißt es, dass der Roll-out des ePA-Moduls zunächst nur für die Primärsystem-Hersteller mit Installationen bei den Leistungserbringern der Modellregionen notwendig ist. Davon unbenommen könnten Hersteller aber auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten.
Bis das überall zum Einsatz kommt, könnte aber auch noch viel Zeit vergehen. Das BMG formuliert in seinem Schreiben völlig offen: Die Nutzungsverpflichtung der Leistungserbringer schließe sich an die Pilotphase in den Modellregionen „erst dann an, wenn die Erfahrungen [...] positiv sind.“