Urteile

EuGH: Gegen Blutspendeverbot für Homosexuelle

ck/dpa
Nachrichten
Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.

Ausnahmen dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen

Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.  

Beschränkung des Handlungsspielraums bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern

In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind. Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen, medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf ihre Homosexualität verwiesen.

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