Gesundheitswesen profitiert am meisten
Seit dem 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz in Kraft, das die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen regelt. „Bis Ende 2022 wurden bereits 365.000 Anträge auf Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen bei den zuständigen Stellen gestellt“, geht aus dem gestern vorgelegten „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hervor. In der Gesamtbetrachtung spiele das Gesundheitswesen mit einem Anteil von 75 Prozent aller Anträge zwischen 2012 und 2022 die größte Rolle im Anerkennungsgeschehen.
Hauptsächlich Anträge von Pflegekräften
Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl der gestellten Anträge auf Berufsanerkennung bei rund 39.300. Im Bereich Gesundheit entfielen in diesem Zeitraum die meisten Anträge auf folgende Berufsfelder:
Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege: 16.635
Ärztinnen und Ärzte: 7.422
Physiotherapie: 1.203
Zahnärztinnen und Zahnärzte: 1.014
Dem Beruf Ärztin und Arzt lagen nach Aussage des BMBF im Jahr 2022 die meisten Berufsqualifikationen aus Syrien (1.047 Anträge) zugrunde. Es folgten die Ausbildungsstaaten Rumänien mit 531 Anträgen und die Türkei mit 390 Anträgen. Weiter heißt es in der Bilanz: „Mit 65 Prozent entfiel ein Großteil der Anträge im Jahr 2022 zum Referenzberuf Ärztin und Arzt auf Qualifikationen aus Drittstaaten.“ Als Drittstaaten gelten in der Regel Länder, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Im Fach Gesundheits- und Krankenpflege beziehungsweise bei den Pflegefachkräften bezogen sich 2022 die meisten Anträge auf Berufsqualifikationen aus den Philippinen (3.039 Anträge). Danach folgten Anträge zu Qualifikationen aus Tunesien (1.902 Anträge) und Indien (1.395 Anträge). „Mit 87 Prozent entfiel ein Großteil der Anträge auf Qualifikationen aus Drittstaaten, also deutlich häufiger als bei Anträgen auf Anerkennung zum Referenzberuf Ärztin beziehungsweise Arzt“, so das Ministerium.
Und wie viele Anträge hatten Erfolg?
Insgesamt spricht das BMBF für das Jahr 2022 von rund 44.100 beschiedenen Verfahren – „so viele wie nie seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes“. Davon hatte fast die Hälfte (47 Prozent) die Feststellung einer vollen Gleichwertigkeit zum Ergebnis.
Für die reglementierten Berufe, zu denen auch die Tätigkeit als Zahnarzt oder Zahnärztin gehört, teilt das BMBF mit: Für Berufsqualifikationen aus der EU lag die Anerkennungsquote „volle Gleichwertigkeit“ im Jahr 2022 bei rund 90 Prozent. Bei Berufsqualifikationen aus Drittstaaten waren es 38 Prozent.