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KBV fügt sich

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Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übt sich in Schadensbegrenzung. Dazu hat sie Beschlüsse gefasst, die verhindern sollen, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Staatskommissar einsetzt.

In einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil fassten die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) die vom BMG geforderten Beschlüsse zu den finanziellen Ansprüchen des Ex-KBV-Vorsitzenden Andreas Köhler. Hierbei ging es unter anderem um Köhlers Dienstvertrag und um seine Versorgungsbezüge ab dem 63. Lebensjahr. Die KBV behält es sich demnach vor, diesbezügliche Zusagen zu widerrufen.

Juristische Schritte gegen Köhler

Zusätzlich sollen die von Köhler genehmigten Ruhestandszahlungen in Höhe von 92.000 Euro an die frühere Ehefrau des ehemaligen KBV-Hauptgeschäftsführers Rainer Hess eingeklagt werden.

Verdacht der Untreue

Im Hinblick auf ungeklärte Immobiliengeschäfte beim Umzug der KBV nach Berlin und den Verdacht der Untreue in Millionenhöhe durch frühere Vorstandsmitglieder wurde ein Untersuchungsausschuss einberufen. Unter der Leitung von Hans Lilie soll das Gremium die Sachverhalte intern klären.

Auch mahnte das BMG an, die KBV möge ein Konzept vorlegen, was die"APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Berlin KG" betrifft. Dabei handelt es sich um eine Vermietungsgesellschaft der apoBank, an der die KBV seit Anfang 2011 mit 94,9 Prozent beteiligt ist. Die Gesellschaft wurde eigens gegründet, um die KBV als Mieterin im neuen Verbandsgebäude der Ärzte zu führen.

Windige Immobiliengeschäfte

Bei ihrem Umzug von Köln nach Berlin hatte das BMG - damals unter Ulla Schmidt (SPD) - der KBV den Bau eines eigenen Bürogebäudes verweigert. Die apoBank gründete daraufhin im Auftrag der KBV die „APO Vermietungsgesellschaft mbh & Co. Objekt Berlin KG“, die ihr neu gebautes Gebäude an die KBV weiter vermietete. Als die Vermietungsgesellschaft 2010 in eine Schieflage geriet, übernahm die KBV deren Geschäfte fast vollständig - obwohl bereits ein Defizit von mehreren Millionen Euro vorlag. Jetzt beschloss die VV zumindest eine Rückabwicklung von Immobiliengeschäften, die einer Liquidierung der Apo KG gleichkommt.

„Wir gehen davon aus, dass mit den Beschlüssen nun kein Staatskommissar vom Bundesgesundheitsministerium geschickt wird“, zeigte sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Anschluss an die Sitzung überzeugt.

Grundsatzpapier "KBV 2020"

Außerdem verabschiedete die VV ein Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 mit dem Titel „KBV 2020: Versorgung gemeinsam gestalten“, um die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen stärker zu koordinieren. Zudem will die KBV ein zentrales Patienteninformationsportal zu häufigen Krankheiten aller Fachgebiete, vor allem zu den typischen Volkskrankheiten, einrichten.

Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Informationsdefiziten soll die interkollegiale und intersektorale Kommunikation verstärkt werden. Die Delegation bestimmter Leistungen an nicht-ärztliche Fachkräfte innerhalb der Praxisstruktur soll intensiviert werden mit dem Ziel, den Einsatz ärztlicher Leistungen zu optimieren.

Für eine verbesserte Patientensteuerung sieht die KBV zwei Hausarztmodelle vor (mit und ohne Einschreibung). Eine dritte Wahlmöglichkeit: der freie Zugang zu allen Vertragsärzten (verbunden mit höherem Krankenkassenbeitrag). Die Versicherten sollen einen dieser Tarife jeweils für ein Jahr wählen können. Mit den beiden Hausarztmodellen geht nach Vorstelllungen der KBV auch eine Veränderung der Vergütungsfinanzierung einher: „Die budgetierte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung muss in einem koordinierten Versorgungssystem durch neue Vergütungsformen ersetzt werden“ heißt es.

Im Rahmen einer Inanspruchnahme des fachärztlichen Bereichs durch vom Hausarzt koordinierte Versicherte müssten die erforderlichen Leistungen unbudgetiert und somit ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen vergütet werden. Gassen kündigte eine grundlegende Überarbeitung der Satzung der KBV noch in diesem Jahr als zweiten Teil des Konzepts an. Bereits im Juni soll ein Entwurf vorliegen. 

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