KBV und GKV-SV kommen für Honorarverhandlungen zusammen
Per Gesetz müssen die Spitzen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bis zum 31. August 2023 zu einer Einigung darüber kommen, wie der bundeseinheitliche Punktwert als Orientierungswert an die gestiegenen Kosten und Investitionen der Praxen im kommenden Jahr angepasst werden soll.
Die KBV möchte in diesem Jahr unter anderem erreichen, dass die Inflationsrate bei der Anpassung des Punktwerts berücksichtigt wird, um durch gestiegene Preise verursachte Mehrkosten des Praxisbetriebs abzufangen. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Ärzteschaft schon vorab für den 18. August eine Krisensitzung aller KVen und der KBV in Berlin angesetzt.
Virchowbund beklagt „Diskussionsverweigerung“
Fachkräftemangel, Inflation, Energiekosten und Umsatzeinbußen durch den Wegfall der Neupatientenregelung – die Liste der Herausforderungen, mit denen die niedergelassene Ärzteschaft sich aktuell konfrontiert sehe, sei lang, schreibt der Bundesvorstand des Virchowbunds anlässlich des Verhandlungsstarts in einer Mitteilung. Er kritisiert: „Mit Ablenkungsmanövern und Diskussionsverweigerung reagieren die Krankenkassen auf aktuelle Forderungen der Praxisärzte. Neben den altbekannten Schlüsselwörtern wie ‚Spitzenverdiener‘ und ‚gestiegener Reinertrag‘ wehren die Kassen jede Debatte ab und gehen auf die eigentlichen Forderungen und Argumente nicht ein.“
Reinertrag ist nicht gleich Gewinn
Begleitend zu den heute in Berlin startenden Gesprächen zwischen KBV und GKV-SV hat der Virchowbund einen Faktencheck zum Einkommen von Praxisärztinnen und -ärzten veröffentlicht. Krankenkassen verwiesen in Diskussionen um die Vergütung für ärztliche Leistungen gerne auf den Reinertrag, heißt es als Begründung. Der Reinertrag suggeriere jedoch oft, dass es sich dabei um den Gewinn einer Praxis handele.
„Das ist falsch“, teilt der Virchowbund mit. Nach Abzug von u.a. Einkommenssteuer, Versicherungen, Kreditraten und Investitionen in medizinische Geräte bliebe im Durchschnitt weniger als ein Viertel des Gesamthonorarumsatzes übrig. So habe der Nettostundensatz von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten 2020 gerade einmal bei 41 Euro gelegen und das monatlich verfügbare Einkommen bei 7.130 Euro.
PKV-Anteil fairerweise herausrechnen
Zudem weist der Virchowbund in dem Fact-Sheet darauf hin, dass der Reinertrag pro Praxis berechnet werde. Bei Praxen mit mehreren Inhaberinnen und Inhabern müsse der Ertrag also entsprechend aufgeteilt werden.
Auch pocht der Berufsverband auf eine Unterscheidung zwischen GKV und PKV: „Manche Praxen haben nur Einnahmen durch die GKV, andere auch durch die PKV — und die Anteile unterscheiden sich stark. Im Durchschnitt macht die GKV zwar 88 Prozent der Patienten, aber nur 77 Prozent der Einnahmen aus. Wenn Krankenkassen den angeblich hohen Reinertrag zitieren, müssten sie fairerweise den PKV-Anteil herausrechnen.“