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Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten!

sg/pm
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Angesichts des Cyber-Angriffs auf die Computer des Bundestags warnt die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschlands vor einer Zentralspeicherung von Daten.

"Das Computer-Netzwerk des Bundestags wird von Hackern kontrolliert!", heißt es in einer Mitteilung. Die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschlands IGZ e.V. erneuert daher ihre Bedenken gegen die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten. "Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Daten unserer Patienten in einem zentralen Speicher niemals sicher sein können, ist er jetzt erbracht!", betotnte der IGZ-Vorsitzende Eric Banthien.

"Wenn sogar ein so aufwendig gesichertes Netz wie das des Deutschen Bundestags nicht nur gehackt werden kann, sondern ganz unter die Kontrolle der Eindringlinge gerät, die dann nach Belieben darin walten und nach Herzenslust über die Daten verfügen, kann das dem Netz aus Praxisrechnern, Krankenhausnetzwerken, den Rechenzentren der Krankenkassen und den geplanten zentralen Datenspeichern für Gesundheitsdaten ebenso passieren", so Banthien.

Immer mehr mögliche Eintrittspforten

"Die möglichen Eintrittspforten werden in dem Fall noch viel zahlreicher sein. Denn das Netzwerk im Gesundheitswesen wird ungleich größer sein. Jetzt müssen 20.000 Computer neu vernetzt, wahrscheinlich auch erneuert werden. Dieser Schaden wird als die sprichwörtlichen Peanuts erscheinen, wenn das geplante vernetzte Gesundheitswesen eines Tages gehackt sein wird."

Als ebenso gefährlich erweist sich nun die dafür notwendige Vernetzung der Praxisverwaltungssysteme mit einer zentralen Datensammelstelle und anderen Rechnern der Akteure im Gesundheitswesen.

Die IGZ erneuert damit ihre Forderung, auf die geplante zentrale Speicherung zu verzichten. Stattdessen solle die Entwicklung verbesserter Speichermedien abgewartet werden, die es ermöglichen, die notwendigen Daten direkt auf der Gesundheitskarte zu speichern. Auch müsse es Pflicht werden, für den Abgleich der Patientendaten separate Rechner vorzuhalten, die von den Praxisverwaltungssystemen, aber auch von den Rechnern der Krankenkassen physisch getrennt sind.

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