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Neue Weiterbildungsordnung für Hessens Zahnärzte

sf/pm
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Die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) haben einstimmig die neue Weiterbildungsordnung für Zahnärzte für die Gebiete Kieferorthopädie und Oralchirurgie sowie öffentliches Gesundheitswesen verabschiedet.

Damit setzt Hessen die neue Weiterbildungsordnung entsprechend den Vorgaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) um. „Die Weiterbildungsordnung, die heute verabschiedet wurde, zeigt auf, welche theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten ein Oralchirurg oder ein Kieferorthopäde in Hessen erwerben und nachweisen muss", kommentierte Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen, den Beschluss.

Für die Patienten

Die Weiterbildungsordnung sei daher nicht nur ein großer Schritt in Sachen Qualitätssicherung, sondern stelle zudem für alle Bürger eine moderne zahnmedizinische Versorgung sicher, die den aktuellen Stand zahnmedizinischer Wissenschaft abbildet. Die Entscheidung komme somit nicht nur den weiterbildungsorientierten Zahnärzten zugute, sondern in erster Linie auch den Patienten.

Mit der neuen Weiterbildungsordnung sei eine nachhaltige Modernisierung des Weiterbildungsrechts erfolgt. Sie ermögliche, den in Hessen im Rahmen verschiedener Pilotprojekte erfolgreich beschrittenen Weg der Erprobung neuer Weiterbildungsformen fortzusetzen, heißt es in der Meldung.

Gültig ab 2014

Die neue Weiterbildungsordnung ersetzt die Fassung vom 5. Dezember 1987. Sie tritt nach Genehmigung durch das Hessische Sozialministerium Anfang 2014 in Kraft und kann dann auf der Internetseite derLZKHheruntergeladen werden.

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