Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet
„Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.
Hintergrund:
Hintergrund:
„1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer, zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Letztendlich erwarten das auch die Patienten – und zwar zu Recht! Wir danken Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben“, so Engel.
Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist. Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17 (Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.