Uniklinik muss sechsstelliges Bußgeld zahlen!
Die bestandskräftige Geldbuße beruhe auf mehreren Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten. Der Vorfall hatte eine falsche Rechnungsstellung zur Folge und offenbarte laut LfDI strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement.
Zugleich begrüße der LfDI die belastbar vorgetragenen Bemühungen des Krankenhauses, Fortentwicklungen und Verbesserungen des Datenschutzmanagements nachhaltig voranzutreiben.
Die Geldbuße ist ein Signal
Kugelmann: "Vorrangiges Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen ist es, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen sind hierbei ein Instrument unter mehreren. Neben ihrer Sanktionswirkung enthalten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich wird, dass Missständen konsequent nachgegangen wird."
Ihm komme es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden. "Daher hoffe ich, dass die Geldbuße auch als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen", hob er hervor.