Nachricht

Verein Sterbehilfe: Zügige Prüfung gegen viel Geld

ck/dpa
Nachrichten
Der Verein Sterbehilfe Deutschland prüft bei seinen Mitgliedern eine Hilfe zur Selbsttötung unterschiedlich schnell - abhängig von der Beitragshöhe.

Bei dem Verein um den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gibt es nach einer Satzungsänderung vier Gruppen von Mitgliedern, wie Kusch am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte die "Welt" (Mittwoch) darüber berichtet. Bei der günstigsten Variante zahlen die Mitglieder demnach 50 Euro pro Jahr, erhalten aber keine Suizid-Begleitung. Wer dagegen einen einmaligen Beitrag von 7.000 Euro leistet, bei dem entfällt die Wartefrist für die Prüfung bei der Beihilfe für die Selbsttötung. 

"Abstufung nach Aufwand"

Kusch begründete die Satzungsänderung mit einer "Abstufung nach Aufwand, den die Mitglieder bei uns auslösen". Auch die Zahlung von 7.000 Euro bedeute lediglich, dass der Verein schnell zur Stelle sei, um die Hilfe zur Selbsttötung zu prüfen - "aber es ist nicht das Versprechen, dafür Sterbehilfe einzukaufen". Nach Kuschs Angaben hat der Verein Sterbehilfe Deutschland etwa 450 bis 500 Mitglieder. 

Außerdem strich der Verein eine "Geld-zurück-Garantie", die erst vor 14 Monaten eingeführt worden war. Dieser Passus beeinhaltete, dass sämtliche Vereinsbeiträge eines Mitglieds mit dieser Garantie an dessen Angehörige zurückbezahlt wurden, falls die Person durch eine vom Verein organisierte Selbsttötung stirbt. 200 Euro pro Jahr hatten Mitglieder an Beiträgen zu entrichten - oder 2.000 Euro bei Einmalzahlung für lebenslange Mitgliedschaft.

Das Geschäft mit dem Tod

Mit diesem Passus wollte der Verein zeigen, dass man keine Geschäfte mit Sterbehilfe macht: "Um zu dokumentieren", so hieß es in der damals verabschiedeten Satzung, "dass der Verein keinerlei wirtschaftliche Zielsetzung hat, zahlt er im Falle eines begleiteten Suizids sämtliche Geldbeträge zurück, die er zuvor von dem Mitglied erhalten hat.

In der neuen Satzung heißt es dem Blatt zufolge nun: "Bei Beendigung der Mitgliedschaft" - wozu auch der Tod durch Suizidbegleitung zählt - "werden Mitgliederbeiträge nicht zurückerstattet." Der Grund dafür sind nach Informationen der Zeitung Geldprobleme: 2013 hat der Verein 41 Suizidbegleitungen durchgeführt - nach 29 im Jahr zuvor. Das bedeutete, dass 41 Mal die gesamten bis dahin gezahlten Beiträge der betreffenden Mitglieder auf Konten der Hinterbliebenen überwiesen werden mussten, berichtet die "Welt".

PR in eigener Sache

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Vorstoß. "Es sind nicht allein kommerzielle Gründe, die Roger Kusch bewogen haben, wiederholt die Beitragsstruktur zu ändern", erklärte Vorstand Eugen Brysch. Sein Wirken sei vielmehr auf Öffentlichkeit angelegt, schließlich tummelten sich inzwischen unterschiedlichste Suizid-Hilfeorganisationen in Deutschland. 

Aktive Sterbehilfe - Tötung auf Verlangen - ist in Deutschland verboten. Beihilfe zur Selbsttötung - etwa das Besorgen von Gift für einen leidenden Todkranken - ist dagegen bislang nicht strafbar. Der Bundestag will sich mit einem Verbot von Angeboten zur Sterbehilfe befassen, mit einer Entscheidung wird allerdings erst 2015 gerechnet. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.