Bundestag verabschiedet Corona-Steuerhilfegesetz

Praxen können ihren ZFA bis zu 4.500 Euro Prämie zahlen – steuerfrei

pr
Der Bundestag hat gestern das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Danach können Arbeitgeber von Gesundheitseinrichtungen ihren Teams bis zu 4.500 Euro Prämie bis zum Ende des Jahres steuerfrei auszahlen. Das gilt auch für Zahnarztpraxen.

Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber war vom Finanzausschuss zuvor von den ursprünglich vorgesehen 3.000 auf 4.500 Euro angehoben worden. Damit sind jetzt auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt.

Auch der Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Regelungen zur Homeoffice-Pauschale wurden verlängert

Außerdem wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die zweite Beratung im Bundesrat findet voraussichtlich am 10. Juni statt.

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