CED-Vollversammlung in Tallinn

Zahnärzte bereiten sich auf den Brexit vor

pr
Der Brexit betrifft auch die europäische Zahnärzteschaft: Der Council of European Dentists (CED) hat jetzt seine Satzung geändert, damit die britischen Zahnärzte auch danach weiter dort mitarbeiten können.

Auf seiner Vollversammlung am 25. und 26. Mai in Tallinn hat der CED eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Die alte Satzung sah vor, dass CED-Mitglieder ausschließlich Verbände sein können, die aus einem EU-Staat kommen. Künftig wird es - statt wie bisher zwei - drei Mitgliedskategorien geben:

Mitglieder, die aus EU-Mitgliedsstaaten stammen.

Neu: Assoziierte Mitglieder, die aus Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des Europäische Wirtschaftsraums (EWR) oder aus ehemaligen EU-Mitgliedstaaten, die ein bilaterales Abkommen mit der EU geschlossen haben, stammen.

Beobachter, die aus EU-Kandidatenländern sowie potenziellen EU-Kandidatenländern kommen.

Die Briten stemmen 13 Prozent der Beiträge

Bei dieser rechtlichen Konstruktion kann die British Dental Association (BDA) ab März 2019, also pünktlich zum Brexit, weiter im CED mitwirken. Die BDA ist - neben Deutschland - eine der aktivsten CED-Mitgliedsverbände und trägt rund 13 Prozent der CED-Mitgliedsbeiträge.

Die assoziierten Mitglieder zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag, sind aber nicht berechtigt, Kandidaten für die CED-Vorstandswahlen aufzustellen. Im Übrigen sind sie jedoch voll stimmberechtigt und haben das Recht, an den CED-Arbeitsgruppen teilzunehmen und gegebenenfalls deren Vorsitz zu übernehmen. Die EFTA-Staaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Der EWR ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der EU und der EFTA (ohne die Schweiz).

Beobachter sind nicht berechtigt, Kandidaten für die Vorstandswahlen vorzuschlagen, an Abstimmungen teilzunehmen oder den Vorsitz von Arbeitsgruppe zu führen. Sie können jedoch an den Arbeitsgruppen teilnehmen und zahlen 80 Prozent des Mitgliedsbeitrags.

Entschließung zur Rolle von Kostenträgern in Europa

Entschließung zur Rolle von Kostenträgern in Europa

Zurzeit haben sieben Länder den Status eines EU-Beitrittskandidaten oder potenziellen Kandidaten mit Aussicht auf EU-Mitgliedschaft. Dabei handelt es sich um die fünf Kandidatenländer: Albanien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei. Mit Serbien, Montenegro und der Türkei haben dabei bereits Beitrittsverhandlungen mit der EU begonnen. Die beiden potenziellen EU-Kandidaten sind Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.

Die CED-Vollversammlung folgte einstimmig einem deutschen Antrag der Bundeszahnärztekammer, wonach Beobachter nicht in den CED-Arbeitsgruppen und den CED-Board Task Forces mitwirken können. Zudem wurde verhindert, dass assoziierte Mitglieder den Vorsitz in den CED-Arbeitsgruppen übernehmen können, was von der British Dental Association (BDA) zuvor gefordert worden war.

Durch den jetzigen Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Meinungsbildung durch die Länder beziehungsweise Verbände erfolgt, die aus der EU kommen.

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