Die ePA in der Praxis (1)

Die Testphase ist gestartet

Um Zahnarztpraxen bei der Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu unterstützen, startet mit dieser Ausgabe eine Serie zur ePA. Im ersten Teil schauen wir auf den Start der Testphase.

Die Tests der ePA in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens haben am 15. Januar begonnen. Vier Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für diesen Testlauf eingeplant. Der kurze Zeitraum war von Anfang an umstritten, dennoch hielt das BMG lange Zeit daran fest. Inzwischen räumt auch das Ministerium ein, dass die Testphase „frühestens am 15. Februar“ beendet wird.

Die ePA wird seit 2021 angeboten, bislang aber kaum genutzt. Sie wurde deshalb überarbeitet und soll nun unter dem Namen „ePA für alle“ in der Versorgung etabliert werden. Damit das gelingt, wurde unter anderem die Anlage der ePA verändert: Die Krankenkassen legen für ihre Versicherten standardmäßig eine ePA an. In den Modellregionen sollte dies bereits erfolgt sein, bis Mitte Februar sollen alle 73 Millionen Versicherten eine ePA erhalten. Wer das nicht will, muss aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen. Mit diesem Wechsel zur sogenannten Opt-out-Regelung will man mehr Menschen für die ePA gewinnen.

Die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen technischen Komponenten sind in den Zahnarztpraxen bereits flächendeckend vorhanden. Neu benötigt wird allerdings ein durch die gematik zertifiziertes Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS). Den teilnehmenden Praxen in den Modellregionen wird das neue ePA-Modul auf jeden Fall zum Start der Pilotphase ausgeliefert; manche PVS-Hersteller haben es schon an alle Praxen versandt. Wann die Bereitstellung außerhalb der Modellregionen durch die Hersteller erfolgt, ist zurzeit noch unklar.

Der bundesweite Start verzögert sich

Abseits der Modellregionen muss und kann die ePA noch nicht genutzt werden. Das BMG hat mitgeteilt, dass der bundesweite Roll-out erst erfolgt, wenn die Nutzungserfahrungen in den Modellregionen positiv sind. Aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) muss es oberstes Ziel sein, dass die ePA schnell und einfach im Regelbetrieb der Patientenversorgung funktioniert. Erst wenn dieser Nachweis in den Modellregionen objektiv erbracht worden ist, darf die flächendeckende Einführung der ePA erfolgen.

Ob das bis zum 15. Februar gelingt, ist jedoch mehr als fraglich, weil der Testlauf viel zu kurz ist, um ausreichende Erkenntnisse zu sammeln und das Feedback der teilnehmenden Praxen sinnvoll zu verarbeiten. Das BMG musste zudem bereits zugeben, dass sich die Bereitstellung der ePA-Aktensysteme der Krankenkassen verzögert, hat aber offengelassen, was das für den Roll-out der ePA konkret bedeutet. Aktuell deutet vieles darauf hin, dass die bundesweite Nutzungsverpflichtung nicht vor dem zweiten Quartal kommt.

Während in NRW ausschließlich Arztpraxen testen, nehmen am Testlauf in den Modellregionen Franken und Hamburg auch Zahnarztpraxen und verschiedene zahnärztliche PVS-Hersteller teil. Die KZBV rät allen anderen Zahnarztpraxen, die verbleibende Zeit zu nutzen, um sich auf die verpflichtete Nutzung der ePA vorzubereiten. Zur Unterstützung hat die KZBV eine Themenseite bereitgestellt (https://www.kzbv.de/epa-fuer-alle), die die ePA aus zahnärztlicher Perspektive in den Fokus nimmt. Auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) machen eigene Informationsangebote. Zudem sollten Zahnarztpraxen die Informationen ihrer PVS-Hersteller aufmerksam verfolgen und Schulungsangebote zur Bedienung der neuen ePA-Module nutzen.

KZBV – Abteilung Telematik

Im zweiten Teil der Serie erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Zahnärzte Behandlungsdaten in die ePA einstellen müssen.

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