Dr. Armin Hoffmann ist neuer Präsident
Hoffmann ist Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und arbeitet in einem Unternehmen der pharmazeutischen Industrie. Zur Vizepräsidentin der BAK wurde Franziska Scharpf (40) gewählt. Sie leitet eine Apotheke in Sonthofen und ist Vizepräsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer.
Dem Vorstand der BAK gehören darüber hinaus drei Beisitzende an. Erste Beisitzende ist Dr. Ina Lucas (41). Sie leitet eine Apotheke in Berlin und ist Präsidentin der Apothekerkammer Berlin. Zur zweiten Beisitzenden wurde Dr. Maike Fedders (58) gewählt. Die Krankenhausapothekerin ist Vizepräsidentin der Sächsischen Landesapothekerkammer. Dritter Beisitzer wird Dr. Hannes Müller (37). Er ist Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und war von 2019 bis 2024 im Geschäftsführenden Vorstand der BAK. Er leitet eine öffentliche Apotheke in Haltern am See. Der neugewählte BAK-Vorstand tritt im Januar 2025 sein Amt für vier Jahre an.
Berufspolitische Vertretung der Apothekerschaft ist dreigeteilt
Hoffmann ist seit 2021 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der BAK. Er übernimmt das Amt des BAK-Präsidenten im Januar 2025 von Thomas Benkert, der nicht mehr kandidierte. Schwerpunktthemen des neuen BAK-Vorstands sollen die Stärkung des Heilberufs der Apothekerin beziehungsweise des Apothekers und dessen Weiterentwicklung sowie der Fachkräftemangel in den Apotheken sein, erklärte er. Dazu gehöre die Nachwuchsförderung, die Integration von ausländischen Fachkräften und der leichtere Wiedereinstieg von Fachkräften zum Beispiel nach einer Elternphase.
Die berufspolitische Vertretung der Apothekerschaft habe mit ABDA, DAV und BAK drei Säulen, erklärte Hoffmann. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker. Sie zählt 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände zu ihren Mitgliedern. Unter dem Dach der ABDA haben sich die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) zusammengeschlossen. Die Kammermitgliedschaft ist für alle Apothekerinnen und Apotheker verpflichtend, die Mitgliedschaft von Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern im Verband ist dagegen freiwillig.