Fehlzeiten von älteren Angestellten lassen sich reduzieren
Etwa sieben Millionen Beschäftigte zwischen 50 und 64 Jahren arbeiten in Deutschland mit gesundheitlichen Einschränkungen, so die Schätzung der Forschende am Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft der Bergischen Universität in Wuppertal (BUW). Im Zuge des demographischen Wandels stellt das eine besondere Herausforderung für die Betriebe und die arbeitsmedizinische Betreuung dar.
Seit 2011 begleitet das Forscherteam im Rahmen der Langzeitstudie „Leben in der Arbeit“ (lidA) ältere Beschäftigte auf dem Weg vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Ergebnisse wurden gerade auf der Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) vorgestellt. 62 Prozent davon fühlen sich bei anstrengenden Tätigkeiten im Alltag durch ihren Gesundheitszustand beeinträchtigt.
Nur jeder Zweite nennt die eigene allgemeine Gesundheit „gut“ oder „sehr gut“. Hochgerechnet bedeutet das, dass heutzutage von 15 Millionen Beschäftigten zwischen 50 und 64 Jahren sieben Millionen mit einer Erkrankung erwerbstätig sind. Künftig gelte es daher zum einen sicherzustellen, dass die Menschen gesundheitsförderlich bis zur Rente arbeiten. Und zum anderen vermehrt auch darum, dass sie mit und trotz ihren gesundheitlichen Einschränkungen gut bis zur Rente arbeiten können, so der Studienleiter.
Akteure müssen sich vernetzen und koordiniert handeln
Positiv hebt sein Team in der Kohortenstudie hervor, dass die meisten Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit gesundheitlichen Problemen trotzdem ihre Arbeit gut und ohne größere Abstriche bewältigen. Etwa 1,5 Millionen ältere Beschäftigte jedoch weisen hohe Fehlzeiten von über 30 Tagen auf. Viele von ihnen benötigen professionelle Hilfe, um gut und produktiv im Job bleiben zu können. An diesem Punkt bestehe ein koordinierter Handlungsbedarf: Eine Vernetzung der verschiedenen Akteure von den Betrieben, den Sozialversicherungen und Krankenkassen bis hin zum Gesetzgeber sei notwendig. Wichtig sei zudem, dabei auch die betriebsärztliche Expertise einzubinden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgt zu selten
Betriebliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit zeigen fast immer eine positive Wirkung, so die Untersuchungsergebnisse. Es gibt allerdings auch Daten, die zeigen: Obwohl bereits seit 2004 Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, erfolgt das viel zu selten.
Aktuelle Forschungsergebnisse der lidA-Studie legen nun offen, dass nur einer von drei älteren Beschäftigten mit hohen AU-Zeiten vom Arbeitgeber ein BEM-Angebot erhält. Dieser Wert, so kritisieren die Verfasser der Studie, sei seit Jahren konstant viel zu niedrig. Probleme sehen die Forschenden an den Schnittstellen von Betrieb und Rehabilitation. So spiele die Arbeitswelt in der medizinischen Rehabilitation noch nicht die Rolle, die sie einnehmen sollte. Reha-Maßnahmen orientierten sich noch nicht ausreichend an den beruflichen Anforderungen und die Informationen zur Rehabilitation kämen noch nicht ausreichend in den Betrieben an. Betriebsärztliche Expertise würde in der Praxis zu selten zur Wiedereingliederung hinzugezogen, schreiben die Forscherinnen und Forscher.