Krankenkassen verzeichnen Defizit von 2,2 Milliarden Euro
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres standen den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen von 159,1 Milliarden Euro die Ausgaben in Höhe von 161,3 Milliarden Euro gegenüber. Die 95 gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen den Angaben zufolge somit im ersten Halbjahr ein Defizit in Höhe von 2,2 Milliarden Euro. Dabei waren die Leistungsausgaben und Verwaltungskosten um 7,3 Prozent (10,9 Milliarden Euro) gestiegen und damit erheblich stärker als in den vergangenen Jahren. Die Versichertenzahlen stiegen bisher um 0,4 Prozent.
Zusatzbeiträge gestiegen
Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag im August bei 1,78 Prozent. Zu Jahresbeginn lag dieser noch bei 1,70 Prozent. 22 Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitragssatz bislang unterjährig angehoben. Auf eine Beitragserhöhung aufgrund der Finanzlage der Kassen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits eingestimmt.
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2024 über eine Liquiditätsreserve von rund 9,4 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Halbjahr ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro. Ein Teil davon sei saisonüblich, erklärt das BMG: Demnach fließen die Ausgaben des Fonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im letzten Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Ein Teil des Defizits resultiert daraus, dass im Jahr 2024 insgesamt 3,1 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve an die Krankenkassen ausgeschüttet werden, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,5 Prozent. Für die weiterhin gute Einnahmenentwicklung im ersten Halbjahr sind vor allem die inflationsbedingt Tariflohnsteigerungen.
Hohe Ausgaben bei den Krankenhausbehandlungen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind in den ersten sechs Monaten um 7,9 Prozent (3,6 Milliarden Euro) gestiegen und stellen damit einen maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar, so das BMG.
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen im ersten Halbjahr um 10,0 Prozent (2,5 Milliarden Euro) und damit noch etwas stärker als im ersten Quartal. Äußerst dynamisch entwickeln sich auch die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, die einen Zuwachs von rund 347 Millionen Euro (plus 49,6 Prozent) gegenüber dem Wert des Vorjahreshalbjahres aufweisen.
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im 1. Halbjahr um 5,3 Prozent (1,3 Milliarden Euro) gestiegen. Die Aufwendungen für extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen weisen mit plus 6,8 Prozent überdurchschnittliche Zunahmen auf (116 Millionen Euro). Auch die Aufwendungen für ambulante Operationen sind mit einem Wachstum von rund 9,2 Prozent (106 Millionen Euro) dynamischer gewachsen als der Gesamtbereich.
Zahnärztliche Aufwendungen stiegen weniger stark
Die Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen (ohne Zahnersatz) stiegen um 3,7 Prozent (255 Millionen Euro) und damit weniger stark als in den Rechnungsergebnissen des ersten Quartals. Die Ausgaben für den Teilbereich der Parodontalbehandlungen stiegen aufgrund von Leistungsverbesserungen deutlich um rund 10,3 Prozent (73 Millionen Euro). Die weitere Entwicklung bleibe auch im Hinblick auf die mit dem GKV-FinStG geregelte Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütung noch abzuwarten, so das BMG.
Mit 12,4 Prozent (569 Millionen Euro) sind die Ausgaben im Bereich der Behandlungspflege und der häuslichen Krankenpflege stark gestiegen. Um 11,1 Prozent (231 Millionen Euro) bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Letztere wiesen nach den pandemiebedingten Einbrüchen der vergangenen Jahre schon seit 2022 eine überdurchschnittliche Dynamik auf.
Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, noch von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten noch nicht oder nur teilweise vorliegen, gibt das Ministerium als Hinweis. Die Finanzergebnisse für das erste bis dritte Quartal 2024 werden Ende November vorliegen.