Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

„Staatliche Vollzugsorgane müssen konsequent handeln“

mg
Politik
Vor dem Hintergrund der jüngsten Gewalttaten gegenüber Ärzten in Praxen und Krankenhäusern ruft der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die kommende Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, die Betroffenen stärker zu unterstützen und zu schützen.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen müssen der konsequenten Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der staatlichen Vollzugsorgane vertrauen können. Vor diesem Hintergrund ist es richtig gewesen, dass im vergangenen Jahr das Strafrecht verschärft wurde. Auch wenn diese Verschärfung für die Praxen bereits gilt, sollten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in einem Folgeschritt auch formell in den Gesetzestext aufgenommen werden“, erklären Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Anlass für die Stellungnahme ist der Angriff auf einen Hausarzt im nordrhein-westfälischen Spenge. Die Bundesärztekammer (BÄK) drängte daraufhin auf die Einrichtung zentraler Meldesysteme in Bund und Ländern, berichtet das Ärzteblatt. Ende Januar war der Spenger Hausarzt Andreas Schimke in seiner Praxis von einem Patienten bewusstlos geschlagen worden. Er habe erhebliche Verletzungen erlitten, leide unter Schmerzen, sei über mehrere Stunden im Krankenhaus behandelt worden und falle zwei Wochen am Arbeitsplatz aus, sagte der 54-Jährige dem Blatt. Von bleibenden Schäden sei aber nicht auszugehen.

„Noch wichtiger aber ist, dass die staatlichen Organe konsequent handeln und dass die Kolleginnen und Kollegen Vorfälle auch konsequent zur Anzeige bringen. Online-Anzeigen sind in den einzelnen Bundesländern ohne größeren Aufwand möglich. Sie müssen von den Vollzugsorganen mit aller gebotenen Härte verfolgt werden, um die Kolleginnen und Kollegen, deren Teams der Medizinischen Fachangestellten und damit die Praxen insgesamt zu schützen“, heißt es weiter. Die Vertreterversammlung der KBV habe im vergangenen Jahr eine Resolution beschlossen, die nichts von ihrer Aktualität verloren hat.“

Die KBV erinnert in diesem Zusammenhang in ihre eigene Befragung aus dem Sommer 2024 (zm berichtete). Danach sahen sich die Praxen in Deutschland „häufig und verstärkt mit Formen der verbalen oder körperlichen Gewalt konfrontiert“. Die Resonanz auf die Umfrage sei mit fast 7.600 Rückmeldungen enorm gewesen, betont die KBV. „Knapp 80 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie ihrer Praxisteams gaben an, schon einmal verbale Gewalt erlebt zu haben. Auch körperliche Gewalt stellte längst keine Seltenheit mehr dar.“ So hätten mehr als 40 Prozent der an der Umfrage Beteiligten angegeben, in den vergangenen Jahren schon einmal selbst körperliche Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erlebt zu haben. Die Fälle reichten von Tritten gegen das Schienbein, Schubsen und Spucken bis hin zu schweren Angriffen.

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