Rechengrößen in der Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen steigen doch

mg
Politik
Zum 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich steigen. Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen gestern per Verordnung beschlossen.

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen, meldet die Bundesregierung. „Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent. Das ist die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird. Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13 Prozent – die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger aus.“ Das Bundeskabinett hatte gestern die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Dann kann die Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Grenzwerte in der Krankenversicherung steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Änderungen greifen auch in der Rentenversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres stark steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 Euro.

Die Werte für die Berechnung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. „Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben“, heißt es. „Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung „herauswachsen“. Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden.“

Ende September hatte Christian Lindner (FDP) Medienberichten zufolge die vom Bundesarbeitsministerium angekündigten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen gestoppt (zm berichtete). Gestern hat Bundeskanzlerkanzler Olaf Scholz den Finanzminister jedoch entlassen.

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