Mehr Anträge auf Anerkennung von Auslandsabschlüssen
Die Zahl der Anträge auf Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland nimmt zu. Im Jahr 2018 wurden für bundesrechtlich geregelte Berufe mehr als 29.000 Anträge gestellt, insbesondere für Krankenpfleger und Ärzte – 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Hinzu kommen laut Bericht mehr als 9.900 Anträge zu Berufen in Zuständigkeit der Länder, wie Ingenieure oder Lehrer.
"Das Verfahren zur Berufsanerkennung verbessert die Karrierechancen", sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) dem RND. Zugleich werde auf diese Weise "die Qualität bei der Fachkräfteeinwanderung" gesichert.
Es geht insbesondere um Krankenpfleger
Der mit Abstand am stärksten betroffene Beruf ist demnach der des Krankenpflegers, wobei vor allem Menschen mit Berufsabschlüssen aus Bosnien, Serbien und den Philippinen Anträge auf Anerkennung ihrer Ausbildung stellten.
In den bundesrechtlich geregelten Berufen hatten im Jahr 2018 mehr als die Hälfte der Anträge (52,5 Prozent) Erfolg. Das heißt, hier wurde eine volle Gleichwertigkeit zum deutschen Abschluss beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. In den übrigen Fällen wurde eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt oder es gab noch Prüfungsauflagen für eine Anerkennung.
Das Anerkennungsgesetz
Das Anerkennungsgesetz, eigentlich "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen",trat zum 1. April 2012 in Kraft. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden. Laut der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes mehr als 140.000 Anträge zu bundesrechtlich geregelten Berufen gemeldet.