Zahlen zum 1. Quartal 2023

Umsätze der Praxen sind leicht gesunken

LL
Praxis
Der Wegfall der Neupatientenregelung zeigt Auswirkungen: Arzt- und Facharztpraxen haben im ersten Quartal 2023 geringere Honorarumsätze und abnehmende Fallzahlen verbucht.

Das Minus je Arzt belief sich auf durchschnittlich 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, legt der aktuelle Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) offen. Im Versorgungsbereich der Hausärzte verringerte sich der Honorarumsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt um 2,1 Prozent. Die durchschnittliche Behandlungsfallzahl sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg allerdings um durchschnittlich 2,9 Prozent, heißt es weiter.

Hausärzte haben mehr Minus als Fachärzte

Im fachärztlichen Bereich blieb der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt beziehungsweise Psychotherapeut im ersten Quartal 2023 relativ konstant. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,0 Prozent. Parallel verringerte sich die Anzahl der Behandlungsfälle im Durchschnitt um 2,9 Prozent. Das gesamte Honorarumsatzvolumen erhöhte sich im selben Zeitraum um 1,6 Prozent.

Die Gesamtvergütung erhöhte sich im ersten Quartal des vergangenen Jahres um 0,5 Prozent (56,9 Millionen Euro). Dabei sank die extrabudgetäre Vergütung (EGV) im Berichtszeitraum um 12,4 Prozent vor allem infolge der Streichung der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der seitdem auch wieder Leistungen für neue Patienten bezahlt werden, stieg dagegen um 11,0 Prozent. Die Gesamtvergütung setzt sich aus der MGV und der EGV zusammen. Sie stellt den Betrag dar, der für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten insgesamt zur Verfügung steht.

Die Vergleichbarkeit der Zahlen zum Vorjahresquartal ist nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin eingeschränkt, erklärt die KBV. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde zum ersten Quartal 2023 zum einen die Vergütung außerhalb der MGV von vertragsärztlichen Leistungen für Neupatienten abgeschafft, zum anderen wurden die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht.

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