Es ist offiziell: Fristverlängerung für Online-Rollout bis Ende 2018
Damit die Anbindung aller Praxen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur auch zügig umgesetzt wird, schaffte der Gesetzgeber folgenden „Anreiz“: Gemäß E-Health-Gesetz sollten diejenigen Mediziner, die bis zum 1. Juli 2018 keinen Zugang zur Telematikinfrastruktur haben, mit 1 Prozent Honorarabschlag zur Kasse gebeten werden.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte bereits im Juli Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium geführt, um eine deutliche Fristverlängerung zu erwirken. Jetzt ist offiziell: Der Bundesrat hat der Verordnung zur Verlängerung der Frist um sechs Monate jetzt zugestimmt.
Demnach sind Vertragszahnärzte nun gesetzlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das neue Versichertenstammdatenmanagement in ihren Praxen einzuführen. Mit der Verlängerung dieser Frist werde "den Ärzten, Zahnärzten und Einrichtungen eine ausreichende Übergangsfrist zugestanden, in der sie sich mit der erforderlichen Technik für die Versichertenstammdatenprüfung ausstatten können", heißt es in der Verordnung.
KZBV fordert erneute Fristverlängerung bis Ende 2019
In einem Beschluss forderten die Mitglieder der Vertreterversammlung der KZBV am Donnerstag den Gesetzgeber auf, die Frist noch weiter zu verlänger - bis zum 31. Dezember 2019. Die Industrie kann die benötigten Komponenten - anders als geplant – voraussichtlich erst zum Jahresende 2017 zur Verfügung stellen. Dies wirke sich auf die Ausstattung der Praxen aus. Fristen und Sanktionen für Zahnärzte, Ärzte und Selbstverwaltung sind aus Sicht der KZBV das falsche Instrument für die Förderung des Ausbaus der TI.
Versichertenstammdatenabgleich mittels Telematikinfrastruktur
Versichertenstammdatenabgleich mittels Telematikinfrastruktur