OLG Hamm entscheidet

jameda darf keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen!

ck/pm
Praxis
Das Oberlandesgericht Hamm hat heute entschieden, dass ein Arztbewertungsportal unter den Patientenbewertungen keine falschen Tatsachenbehauptungen veröffentlichen darf.

In dem besagten Fall hatte jameda Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt, das dem Portal auferlegt hatte, Falsch-Kommentare einer Patientin zu löschen. Jene hatte behauptet, ihre Zahnärztin habe sie nicht aufgeklärt und prothetisch falsch behandelt (siehe Kasten).

In der heutigen mündlichen Verhandlung sahen die Richter es jedoch als erwiesen an, dass die Zahnärztin die Patientin tatsächlich aufgeklärt hatte. Dies ergebe sich aus den Patientenunterlagen. Deshalb sei der Kommentar auf dem Portal, dass die Zahnärztin auf eine Aufklärung/Beratung verzichtet habe, falsch.

Nach dem Urteil ist es jameda nun verboten, eine solche falsche Tatsache zu veröffentlichen. Das OLG hatte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen in diesem Punkt abgeändert.

Dass auch die Behauptung der Patientin, die Prothetiklösungen der Zahnärztin seien teilweise falsch, nicht zutreffend sei, konnten die Richter hingegen nicht feststellen.

Oberlandesgericht Hamm

Urteil vom 13.3.2018Az.: 26 U 4/18OLG Hamm

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