Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung steigen.