Tele-AU, Behandlung per Videoschalte, Folgeverordnungen
G-BA verlängert Sonderregelungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit (AU) und verordneten Leistungen bis Ende März 2022 verlängert.